Leistungen:
- Gestaltung und Überprüfung wirtschaftsrechtlicher Vertragswerke (u. a. Miet- und Pachtverträge, Kaufverträge, Handelsvertreter- und Lizenzverträge)
- Gestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten
Das Vertragsrecht ist der Teil des Privatrechts, der zum einen für alle Verträge geltende Grundsätze zum anderen spezielle Regeln für einzelne Vertragsarten enthält. Das Vertragsrecht zeichnet sich vor allem durch ein hohes Maß an Freiheit der Vertragspartner aus, was eine vorausschauende Gestaltung von Verträgen ermöglicht und (gerade im Wirtschaftsverkehr) angeraten erscheinen lässt.
Der Weg zu einem „guten Vertrag“ ist jedoch mit vielen Fallstricken versehen, die ohne fachlichen Rat regelmäßig übersehen werden und daher nicht selten langwierige und teure Auseinandersetzungen provozieren. Es muss an alles gedacht werden, was in den Vertrag hineingehört. Daher muss der Vertrag die Ziele der Parteien umsetzen, mögliche künftige Konfliktsituationen vorweggenommenen lösen, Regeln für den Umgang mit mangelhaften Leistungen aufstellen und die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles widerspiegeln. Auch ist ein Vertragswerk iauf seine rechtliche Wirksamkeit hin zu überprüfen. Insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen hat das BGB in den §§ 305 ff BGB einem engmaschigen Kontrollnetz unterworfen.
Ihr Ansprechpartner in Offenburg: Rechtsanwalt Dr. habil Markus Lenenbach, LL.M.
Ihr Ansprechpartner in Freiburg: Rechtsanwalt Markus Czech und Rechtsanwalt Dr. Ali Yarayan
