Unternehmensveräußerung und -nachfolge

Leistungen:

  • Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften bei der Veräußerung ihres Unternehmens bzw. ihrer Unternehmensnachfolge
  • Beratung und Vertretung im Rahmen der Beteiligung von Venture-Capital-Gesellschaften, strategischen Partnern oder anderen Investoren
  • Beratung und Vertragsgestaltung beim Unternehmenskauf

Vor einem Unternehmenskauf ist die gründliche Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens notwendig. Die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens muss vollständig erfasst und bewertet sein. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und technischen Gutachtern (Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens des Unternehmens) können wir eine sog. Due Diligence durchführen.

Bei der wirtschafltichen Analyse des Unternehmens kommen mehrere Bewertungsverfahren in Betracht (z.B. Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren, Mittelwertverfahren, Umsatzverfahren, Liquidationsverfahren, Stuttgarter Verfahren, Methode der übergewinnkapitalisierung). In rechlticher Hinsicht gilt es, einige Problemfelder zu beachten (z.B. übergang von Forderungen auf den neuen Inhaber des Unternehmens, Haftung des neuen Unternehmensinhabers für Verbindlichkeiten, Haftungsausschluss, Forderungsausschluss, Ausschlussfrist, Freistellungsvereinbarung, Letter of intent (Vorverträge), Kaufvertrag, arbeitsrechtliche Situation (§ 613a BGB – Betriebsübergang), steuerrechtliche Situation).

Ihr Ansprechpartner in Freiburg:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Ali Yarayan
Ihr Ansprechpartner in Offenburg: