Leistungen:
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen letztwilligen Verfügungen sowie von Schenkungen unter Lebenden
- Planung von Unternehmensnachfolgen
- Erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Beratung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen
Das Erbrecht behandelt die Frage, was mit den Rechten und Pflichten einer Person geschieht, wenn sie verstirbt. Es gibt ein Regelungsregime vor, wenn kein Testament und keine sonstigen letztwilligen Verfügungen existieren. Im Grundsatz erben dann der Ehegatte und die nächsten Angehörigen, d. h. Kinder, Geschwister, Eltern. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, die (leider) nicht selten im Streit und vor Gericht endet.
Um Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden und um seine Vorstellungen zu verwirklichen, wer und in welchen Umfang Erbe wird, sollte eine Regelung in einer Verfügung von Todes wegen, d. h. in einem Testament oder Erbvertrag getroffen werden. Auch diese planende Gestaltung der Erbfolge ist Teil des Erbrechts. Sie gewinnt eine besondere, häufig existentielle Bedeutung, wenn es um die Nachfolge in einem Unternehmen, insbesondere in einem Familienunternehmen geht.
Die erbrechtliche Gestaltung ist in höchstem Maße steueraffin, da Vater Staat bei jedem Erbfall die Hand aufhält, was als besonders ärgerlich empfunden wird, denn schließlich ist das vererbte Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers schon versteuert worden. Daher ist in jedem Einzelfall zu überlegen, ob nicht schon im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Schenkungen an die künftigen Erben erfolgen, denn die erbschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Freibeträge können alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. habil. Markus Lenenbach, LL.M.
