Leistungen:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen das Bankrecht betreffende Rechtsstreitigkeiten
- Beratung und Unterstützung bei komplexen Finanzierungsverhandlungen
- Beratung und Hilfestellung bei Bankfinanzierungen von Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen
Wir vertreten sowohl Banken als auch deren Kunden.
Zum Bankrecht zählen das Bankenaufsichtsrecht und vor allem die Normen und Grundsätze, die den Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und seiner Bank zugrunde liegen. Insbesondere umfasst das Bankrecht Regeln für
- Unternehmens- und Privatkredite
- Kontoverbindungen zwischen Bank und Kunde
- Überweisungen und Lastschriften
- Banksicherheiten (Grundschulden, Forderungsabtretungen, Bürgschaften, u. a.)
- Immobilienfinanzierungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Online-Banking
- Geld- und Kreditkarten
- Anlagen in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten
- Beratungs- und Aufklärungsfehler im Anlagegeschäft
- Vermögensverwaltung
- Bankenaufsichtsrecht nach KWG und WpHG.
Diese Stichwortliste lässt den Umfang und die Breite des Bankrechts lediglich erahnen. Das Bankrecht weist nämlich eine Vielgestaltigkeit und Komplexität auf, die sich nur noch Spezialisten erschließt. Hinzu treten noch die erhebliche Bedeutung des Europarechts und die enge Verwobenheit bankrechtlicher Probleme mit den ihnen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Fragestellungen, weshalb das Bankrecht auch für viele Juristen zu einer terra incognita geworden ist. Um als Kreditinstitut oder als Bankkunde seine Interessen bei Verhandlungen oder Auseinandersetzungen abzusichern und durchzusetzen, bedarf es daher einer Vertretung durch fachkompetente Spezialisten, die auch die wirtschaftlichen Hintergründe und Zusammenhänge kennen und durchschauen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. habil Markus Lenenbach, LL.M.
Lenenbach, Handbuch zum Kapitalmarktrecht, 2010
