Arbeitsrecht

Leistungen:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, insbesondere unter Berücksichtigung des AGB-Rechts
  • Beratung bei Massenentlassungen, insbesondere bei den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beratung bei Betriebsänderungen, insbesondere bei Einschränkungen und Stilllegungen des ganzen Betriebs oder von wesenlichen Betriebsteilen, Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben
  • Beratung vor und Vertretung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung und Vertretung bei Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Prozessvertretung im Kündigungsschutzverfahren

Im Mittelpunkt des Arbeitsrechts steht der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen, so etwa Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen, sowie europarechtliche Richtlinien und Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte, insbesondere das Bundesarbeitsgericht, und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt eingeschränkt eine rechtssetzende Funktion zu.

Im unternehmerischen Alltag sind vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die tägliche Arbeit bis hin zu einer eventuellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vielfältige Regelungen zu beachten, so etwa das europäisch initiierte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Formulierungen in Arbeitsverträgen, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen des 65. Lebensjahres eines Arbeitnehmers endet, dürften in Zukunft von der Rechtsprechung als unwirksam erachtet werden.

Die Überregulierung des Arbeitsrechts und ein übermäßiger Schutz bestimmter Arbeitnehmer sowie zu hohe Lohnnebenkosten werden überwiegend als Grund der vorherrschenden Massenarbeitslosigkeit angesehen. Als Gegenmaßnahmen werden eine Liberalisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts (im Ergebnis eine Stärkung der Position des Arbeitgebers) sowie eine Senkung der Lohnnebenkosten vorgeschlagen. Daher fordern die Reformer insbesondere eine Öffnung und Flexibilisierung der Tarifverträge. Gewerkschaften lehnen das teils ab.

Bereits aus dem Geschilderten wird deutlich, dass die effektive Wahrnehmung der eigenen Interessen sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite immer einen fundierten Rechtsrat erfordert.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Czech