Formulare
Um Ihnen den Kontakt mit uns zu erleichtern, finden Sie auf den folgenden Seiten Formularvordrucke für unsere Beauftragung.
- Vollmacht (in deutscher Sprache)
- Vollmacht (in englischer Sprache)
- Vollmacht (in türkischer Sprache)
Die Vordrucke sind im pdf-Format gespeichert. Um die Vordrucke öffnen zu können, benötigen Sie den Adobe-Acrobat-Reader, den Sie unter www.adobe.de kostenlos herunterladen können.
Besuch beim Anwalt
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
Dies gilt nicht nur für den Streitfall: Die Rechtsanwälte Yarayan Czech Louis Partnerschaft werden Streitereien und Prozesse in Ihrem Interesse oft verhindern – Sie müssen sie nur rechtzeitig hinzuziehen. Ganz gleich, ob für Sie ein Streit durch gütliche Einigung oder vor Gericht aus dem Wege geräumt wird: Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen – das ist zugleich der Erfolg Ihrer Anwälte! Und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Keine Angst vorm Anwalt!
Auch heute noch scheut so mancher den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Die Rechtsanwälte Yarayan Czech Louis Partnerschaft sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Wann zum Anwalt?
Ganz klar: So früh wie möglich! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen. Vorsorgen ist besser als streiten!
Wie auf das erste Gespräch vorbereiten?
Die Rechtsanwälte Yarayan Czech Louis Partnerschaft sind Ihre unabhängigen Interessenvertreter und Berater. Wir schützen Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. Wir und unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Sie können also völlig offen mit uns reden, wir hören Ihnen zu. Bereiten Sie sich auf das erste Gespräch vor. So fällt es erfahrungsgemäß leichter, das eigene Anliegen zu veranschaulichen:
- Notieren Sie in Stichworten, worum es Ihnen geht sowie alle wesentlichen Fakten.
- Bringen Sie alle Unterlagen mit, die dabei eine Rolle spielen könnten.
- Machen Sie sich erste Gedanken darüber, welche Aufgaben Sie gegebenenfalls selbst erledigen und welche Sie Ihrem Anwalt überlassen wollen.
Was können wir für Sie tun?
Bevor wir nach außen hin Ihre Interessen vertreten, werden wir zusammen mit Ihnen Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten erörtern, den Umfang unserer Dienstleistung bestimmen und Sie über die voraussichtlichen Kosten informieren. Unter anderem werden wir
- Sie individuell beraten,
- Ihnen bei der Formulierung, dem Abschluss und
- der Abwicklung von Verträgen helfen,
- Ihr Testament formulieren,
- Sie gegenüber Dritten vertreten,
- Sie vor allen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden vertreten,
- Prozesse vermeiden und/oder
- Prozess führen – ja oder nein?
Liegt man sich richtig in den Haaren, wünscht so mancher seinem Gegner die Pest an den Hals und möchte ihn am liebsten per Prozess zu Boden ringen. Aber wollen Sie es wirklich darauf an- kommen lassen?
Gütliche Einigung
Bietet bei genauer Betrachtung eine schnelle gütliche Einigung vielleicht die besseren Möglichkeiten als ein langer Prozess? Die Rechtsanwälte Yarayan Czech Louis Partnerschaft helfen Ihnen bei dieser Entscheidung. Folgende Aspekte spielen dabei – auch mit Blick auf die zu erwartenden Kosten – eine Rolle:
- Lässt sich die Rechtslage in Ihrem Falle eindeutig beurteilen?
- Haben Sie Beweise für den für Sie günstigen Sachverhalt?
Prozess
Manchmal aber ist ein Prozess unvermeidbar. Zum Beispiel, wenn sich die Gegenseite auf kein vernünftiges Friedensangebot einlassen will. Oder wenn die Gefahr besteht, dass eigene Forderungen verjähren. Auch hier gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!
Gütliche Einigung oder Prozess: Beides setzt voraus, dass Sie Ihre Rechtslage realistisch einschätzen. Die Rechtsanwälte Yarayan Czech Louis Partnerschaft sind dabei Ihr unverzichtbarer Berater!
Anwalt... Wer soll das bezahlen?
„Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten!“ Oft gehört und dennoch falsch. Denn: Anwaltshonorare halten sich im Rahmen. Wir haben uns dabei nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) zu richten. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten.
Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum Tragen kommt.
Die Rechtsanwälte Yarayan Czech Louis Partnerschaft rechnen ihre jeweilige Leistung also differenziert ab, niemand wird über den Tisch gezogen. Wir wissen genau: Nur wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind und auch unsere Rechnung akzeptieren, werden Sie seinen Rat wieder in Anspruch nehmen. Nochmals: Fragen Sie uns schon zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für uns die normalste Sache der Welt.
Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V.

